Stundenlohn berechnen

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Stundenlohn berechnen

Online und kostenlos den Stundenlohn ausrechen

Stundenlohnrechner: Stundenlohn ausrechnen auf web-rechner.eu

Stundenlohn ausrechnen Arbeitsverträge können ein Buch mit sieben Siegeln sein, müssen sie aber nicht. Zwar ist dort die Wochenarbeitszeit und das monatliche Bruttoentgelt aufgeführt, aber nur wenigen Angestellten ist der eigentliche Stundenlohn bekannt. Dabei ist es sehr wichtig, sich den Stundenlohn ausrechnen zu lassen, um über eine solide Verhandlungsbasis zu verfügen. Sobald eine Änderung erforderlich wird, sei es durch Verkürzung der Arbeitszeit oder durch sonstige Regelungen, die sich auf das Gehalt auswirken, kann es von großem Vorteil sein, wenn die Mitarbeiter selbst ihren Stundenlohn berechnen können.

Um vom Bruttogehalt den Stundenlohn zu berechnen, erweist sich der Stundenlohnrechner auf unserer Webseite als optimales Werkzeug. Es müssen lediglich die Eckdaten wie das Bruttogehalt und die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit erfasst werden und mit einem weiteren Klick auf den Button „Berechnen“ lässt sich kurzerhand die Höhe des Stundenlohns berechnen.

Mitunter kann es sehr hilfreich sein, wenn einem bekannt ist, auf welcher rechtlichen Grundlage sich der Stundenlohn berechnen lässt. Etliche Stellenausschreibungen werben mit einem Stundenlohn, der sich später im Arbeitsvertrag nicht wiederfinden lässt. Als Berechnungsgrundlage wird die wöchentliche Arbeitszeit auf das Quartal hochgerechnet. Jedes Quartal eines Kalenderjahres hat insgesamt 13 Wochen, die sich zu den 52 Kalenderwochen summieren. Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ergeben sich pro Quartal 520 Arbeitsstunden und somit pro Monat ca. 173,3 Stunden, die im Durchschnitt geleistet werden müssen. Deutlich einfacher wäre es, die Wochenarbeitszeit mit dem Faktor 4, nämlich der Wochenanzahl pro Monat, zu multiplizieren. Das würde allerdings bedeuten, dass unterm Strich ein Monat des Jahres unentgeltlich gearbeitet wird. Niemand hat etwas zu verschenken und nicht nur die Arbeitnehmer sondern auch die Arbeitgeber profitieren von dieser Berechnungsgrundlage, denn dadurch kann ein störungsfreier Betriebsablauf gewährleistet sein.

Nicht jeder Arbeitgeber nutzt das Bruttogehalt als Verhandlungsgrundlage und das kann leicht für Verwirrung sorgen. Damit es am Ende des Monats zu keinen bösen Überraschungen kommt, weil man als Arbeitnehmer unter Umständen schlechter gestellt sein kann, sollte jeder sein Monatsentgelt auf der Basis des Stundenlohns ausrechnen können. Die Wochenarbeitszeit wird mit dem Faktor 4,3 multipliziert und daraus ergibt sich die monatlich zu leistende Stundenzahl für den Arbeitnehmer. Wird diese Stundenzahl mit dem vereinbarten Stundenlohn multipliziert, ergibt das Ergebnis das Gehalt, das regelmäßig monatlich brutto auf der Verdienstbescheinigung erscheint. Somit behält der Arbeitnehmer eine optimale Übersicht über seine finanzielle Situation, wenn es darum geht, einen anderen Arbeitsplatz anzustreben oder wenn die Arbeitsstunden den persönlichen Lebensumständen angepasst werden müssen.

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