Private Rentenversicherung Rechner
Online und kostenlos die private Rentenversicherung berechnen
Die private Altersvorsorge wird in Deutschland immer wichtiger, was unter anderem damit zu tun hat, dass die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Durchschnitt betrachtet ein immer niedrigeres Niveau haben. Gerne genutzt wird die private Rentenversicherung, die schon seit Jahrzehnten ein Klassiker zum Aufbau der privaten Vorsorge darstellt. Mit unserem speziellen Rechner haben Sie die Möglichkeit, beispielsweise die Höhe der so zu erzielenden Zusatzrente zu berechnen.
đź’¶ Ratgeber: Private Rentenversicherung
- Welche Optionen gibt es bei der privaten Altersvorsorge?
- Reichen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung aus?
- Wie ist die private Rentenversicherung zu versteuern?
- Beispiel: Rentenversteuerung
- Sind Beiträge zur privaten Rentenversicherung steuerlich absetzbar?
- Beispiel: private Rentenversicherung absetzen
Welche Optionen gibt es bei der privaten Altersvorsorge?
Immer mehr Deutsche entscheiden sich zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge, was mittlerweile relativ einfach ist, da zahlreiche Produkte angeboten werden, die zu diesem Zweck genutzt werden können. Die vielen Finanzprodukte lassen sich unter anderem danach unterscheiden, ob ein bereits vorhandenes Vermögen angelegt werden kann oder Sie als Kunde die Option haben, regelmäßig zu sparen und auf diese Weise das Kapital einzusammeln, welches später zur Altersvorsorge dienen kann. Die meisten Verbraucher beginnen mittlerweile relativ früh mit dem Aufbau der privaten Vorsorge, sodass sich hier insbesondere spezielle Sparverträge bestens eignen. Zu den am häufigsten gewählten Varianten gehören insbesondere die folgenden Produkte:
- private Rentenversicherung als klassische oder fondsgebundene Variante
- Kapitallebensversicherung
- Banksparplan
- Bausparvertrag
- Fondssparplan
Reichen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung aus?
Das Berechnen der privaten Altersvorsorge, welches mit unserem speziellen Rechner durchgeführt werden kann, ist auch deshalb wichtig, weil die private Vorsorge mittlerweile unerlässlich geworden ist. Der Grund ist vor allem der, dass die gesetzliche Rentenversicherung schon seit geraumer Zeit nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard auch nach Renteneintritt zu erhalten. Aktuell beträgt das Rentenniveau nur noch weniger als die Hälfte des vorherigen Einkommens (vor Steuern), sodass es kaum ein Rentner schafft, seinen vorherigen Lebensstandard allein durch die gesetzliche Rente halten zu können. Die gesetzliche Rentenversicherung reicht also in über 95 Prozent aller Fälle nicht aus, wenn man beim Lebensstandard keine Abstriche machen möchte.
Wie ist die private Rentenversicherung zu versteuern?
Bevor Sie sich für eine private Rentenversicherung entscheiden, sollten einige Punkte bezüglich der Versteuerung bekannt sein. Grundsätzlich ist es so, dass im Bereich private Rentenversicherung im Bezug auf die Besteuerung ein Unterschied gemacht wird, ob der jeweilige Vertrag gefördert wird oder nicht. Wird die private Rente nicht gefördert, so kommt bezüglich der Besteuerung die vorteilhafte Ertragsanteilsbesteuerung nach Paragraph 22 Einkommensteuergesetz zum Tragen. Die Auszahlungen werden dann lediglich mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert, der sich danach richtet, mit wie vielen Jahren Sie in die Rente eintreten. Ausschließlich dieser Ertragsanteil muss zu Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Beispiel: Rentenversteuerung
Höhe der privaten Rente: 1.500 Euro
Renteneintrittsalter: 65 Jahre
Ertragsanteil: 18 Prozent = 270 Euro
Persönlicher Steuersatz: 25 Prozent
Zu zahlende Steuer: 67,50 Euro
Sind Beiträge zur privaten Rentenversicherung steuerlich absetzbar?
Für alle Verträge im Bereich private Rentenversicherung, die ab 2005 abgeschlossen werden, ist ein steuerlicher Abzug der Einzahlungen als Sonderausgaben nur noch unter der Voraussetzung möglich, dass die Verträge bestimmte Punkte beinhalten. Dazu gehört, dass die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente stattfindet und der Vertrag frühestens mit Beginn des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden darf. Darüber hinaus dürfen die bestehenden Ansprüche weder vererbt werden noch übertragbar oder beleihbar sein. Falls diese Voraussetzungen erfüllt werden können, sind die eingezahlten Beiträge mit einem bestimmten Prozentsatz absetzbar. Dieser Satz beträgt aktuell (2014) 78 Prozent und steigt bis 2025 jährlich um weitere zwei Prozent.
Beispiel: private Rentenversicherung absetzen
Jährliche Beiträge zur privaten Rentenversicherung: 3.600 Euro
Jahr: 2014
Absetzbar: 78 Prozent
Steuerlich zu berücksichtigender Beitrag: 2.808 Euro
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