Pflegestufen Rechner

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Pflegestufen Rechner

Online und kostenlos die Pflegestufe ermitteln

Pflegestufe 0, 1, 2, 3 und Härtefall

Sie stehen vor einerPflegestufenrechner neuen Situation in Ihrem Leben. Sie selbst oder ein Angehöriger müssen nun im Alltag pflegerisch unterstützt werden. Egal ob die Familie sich diese Aufgabe zutraut oder ein Pflegedienst eingeschaltet wird, Sie beschäftigen sich mit der Beantragung von Pflegegeld. Zunächst wird die Pflegestufe festgelegt. Hier erhalten Sie kompetente Hilfe von unserem Pflegestufen Rechner. Der Umfang des Pflegebedarfs kann sehr unterschiedlich sein und wird in drei Stufen gegliedert. Bei besonders hohem Aufwand kann noch ein sogenannter Härtefall als Zusatz zu Stufe 3 beantragt werden. Der Pflegestufen Rechner führt Sie sicher durch die Vielzahl von Fragen und Anforderungen. Sollten Sie nach Ihrem Antrag bei der Krankenkasse trotzdem einen für Sie unbefriedigenden Bescheid erhalten, können Sie jeder Zeit schriftlich Einspruch erheben.

Sobald Sie mit dem Pflegestufen Rechner die für Sie zutreffende Pflegestufe ermittelt haben, haben Sie die Möglichkeit unseren Pflegegeldrechner zu nutzen. So erhalten Sie Auskunft zu den finanziellen Mitteln, die Sie zu erwarten haben.

Einen ersten Überblick haben wir in einer Tabelle für Sie zusammengestellt:

Pflegeleistungen 2016

Vollstätionäre Pflege (in Euro/Monat)
Pflegestufe 1 1023
Pflegestufe 2 1279
Pflegestufe 3 1550
Härtefall 1918
Ambulante Pflege (in Euro/Monat)
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 225
Pflegestufe 1 450
Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 665
Pflegestufe 2 1100
Pflegestufe 2 (mit Demenz*) 1250
Pflegestufe 3 1550
Härtefall 1918
Pflegegeld (in Euro/Monat)
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120
Pflegestufe 1 235
Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 305
Pflegestufe 2 440
Pflegestufe 2 (mit Demenz*) 525
Pflegestufe 3 700
Zusätzliche Betreuungsleistungen (in Euro/Monat)
Grundbetrag 100
erhöhter Betrag 200
* Gilt für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen. Quelle: BMG. Alle Angaben ohne Gewähr.

Um zu sehen, in welchem Umfang die Ihnen bewilligten Gelder die
eigentlichen Pflegekosten abdecken, nutzen Sie bitte den Pflegekosten Rechner.

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Pflegestufe 0

Die Einteilung der Pflegestufen beginnt mit einer Sonderform, der sogenannten Pflegestufe 0. Sie ist seit Juli 2008 für Menschen gedacht, die in ihrem Alltag dauerhaft nicht mehr eigenständig zurechtkommen, aber noch nicht die Pflegestufe 1 erreicht haben. Um grundlegende Körperpflege und die Versorgung des Haushaltes zu ermöglichen, haben Personen in der Stufe 0 Anspruch auf bis zu 200 Euro Pflegegeld im Monat.

Tipp

  • Informieren Sie sich genau über die Leistungen im Fall einer Demenzerkrankung. Seit Januar 2013 stehen Ihnen möglicherweise Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege und Gelder zur Optimierung der Wohnsituation zu.

Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit)

Die Pflegestufe definiert sich über die Häufigkeit und die Intensität der Pflegebedürftigkeit. Benötigt der Antragsteller mindestens einmal am Tag Unterstützung bei mindestens zwei Aufgaben aus dem Bereich der Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Mobilität, wird der Pflegebedarf als erheblich eingestuft. Weiterhin benötigt der Betroffene mehrmals wöchentlich Hilfe im Haushalt. Zeitlich gesprochen handelt es sich am Tag durchschnittlich um mindestens 1,5 Stunden. Davon sind mindestens 45 Minuten grundpflegerische Tätigkeiten.

Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit)

Ein Mensch ist schwerpflegebedürftig, wenn er über den Tag verteilt zu unterschiedlichen Uhrzeiten mindestens dreimal Unterstützung bei der Grundpflege benötigt. Weiterhin kommt der Antragsteller nicht ohne mehrfache Hilfe in der Woche im Haushalt zurecht. Im Rahmen der Pflegestufe 2 beträgt der zeitliche Aufwand am Tag durchschnittlich drei Stunden oder mehr, inclusive zwei oder mehr Stunden Grundpflege.

Tipp:

  • Der Begriff Grundpflege setzt sich aus den drei Komponenten Ernährung, Körperpflege und Mobilität zusammen.

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Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit)

In die höchste Pflegestufe wird eine Person eingeordnet, die zu keiner Zeit alleine zurecht kommt. Schwerstpflegebedürftigkeit bedeutet, dass ein Grundpflegebedarf am Tag und in der Nacht kontinuierlich vorliegt. Auch im Haushalt fällt mehrmals wöchentlich Hilfebedarf an. In der Woche beträgt der zeitliche Aufwand der Pflege durchschnittlich fünf Stunden und mehr am Tag. Der Anteil der Grundpflege ist hier mit mindestens vier Stunden anzusetzen.

Tipp

  • Eine Sonderform dieser Pflegestufe ist die Härtefallregelung. Informieren Sie sich, ob Sie eventuell in diese Kategorie fallen.

Die Härtefallregelung

Für Pflegebedürftige Personen der Pflegestufe 3, die einen besonders intensiven Pflegebedarf haben, wurde die Härtefallregelung eingeführt. Hier sind die Sachleistungen höher angesetzt. Für diese Regelung qualifiziert sich, wer sechs und mehr Stunden Hilfe bei der Grundpflege täglich benötigt und auch nachts mindestens dreimal auf Versorgung angewiesen ist. Befindet sich der Antragsteller in einer vollstationären Einrichtung, wird die dauerhafte medizinische Behandlungspflege ebenfalls angerechnet.

Eine andere mögliche Bedingung für die Nutzung der Härtefallregelung ist die Notwendigkeit der gleichzeitigen Teamarbeit von mehreren Pflegekräften am Tag und in der Nacht, um die Grundpflege zu gewährleisten. Zu einem Team zählen neben professionellen Pflegekräften auch pflegende Angehörige. Die zu pflegende Person kann sich zu keiner Zeit selbstständig um den Haushalt kümmern.

Jede der beiden genannten Situationen bedingt für sich alleine bereits einen Härtefall, der über die dritte Pflegestufe hinausgeht.

Wie Sie eine Pflegestufe beantragen

Es kann Sie selbst betreffen oder einen Angehörigen. Plötzlich ist der Alltag zu schwer und kann nicht mehr selbstständig bewältigt werden. Hilfe ist nötig und kann entweder aus der Familie oder von professioneller Seite kommen. Jetzt entsteht eventuell der Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Welches Geld Ihrer Familie zusteht wird an der Pflegestufe festgemacht. Lesen Sie hier, wie Sie diese beantragen können, nachdem Sie sich mit unserem Pflegestufen Rechner einen ersten Überblick verschafft haben.

Utensilien:

  • Schreibsachen, Uhr, Pflegetagebuch zum Ausfüllen

Der erste Schritt

  • Der Weg zum Pflegegeld führt über die Krankenkasse. Reichen Sie einfach zu Beginn einen formlosen Antrag ein, mit der Bitte um eine kurzfristige Begutachtung der Pflegesituation. Ihre gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung wird Ihnen die erforderlichen Formulare zusenden. Füllen Sie alle Bögen sorgfältig aus und schicken Sie sie an die Kasse zurück.

Der zweite Schritt

  • Eine genaue Dokumentation der pflegerischen Tätigkeiten ist sehr wichtig. Die betreuenden Personen können einen Vordruck der eigenen Krankenkasse oder eine Vorlage der Verbraucherzentrale Berlin benutzen, um circa 14 Tage lang ein Pflegetagebuch aufzuzeichnen. Eine exakte zeitliche und inhaltliche Dokumentation bringt Sie der Anerkennung einer angemessenen Pflegestufe rasch näher.

Der dritte Schritt

  • Sobald die Krankenkasse Ihren Antrag erhalten hat, wird ein Gutachter den Pflegebedürftigen besuchen. Ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig, bearbeitet der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) Ihren Fall. Die Firma Medicproof erfüllt diese Aufgabe für Versicherte der privaten Krankenversicherungen. Alle in die Pflege involvierte Personen sollten bei dem Termin anwesend sein. Ihre schriftlichen Aufzeichnungen helfen dem Gutachter zusätzlich, den Pflegebedarf adäquat einzuschätzen. Ehrlichkeit und vollständige Angaben von Ihrer Seite erleichtern den Prozess für beide Seiten. Das Gutachten ist die Basis für die Erteilung der Pflegestufe.

Der vierte Schritt

  • Die Fristen für die Festlegung der Pflegestufe sind eindeutig. Fünf Wochen hat die Krankenkasse nach Antragstellung Zeit, dann muss Sie Ihnen die Entscheidung zukommen lassen. Haben Sie Einwände, können Sie in dem Monat nach Erhalt des Bescheides diesem schriftlich widersprechen. Um hier Aussicht auf Erfolg zu haben, sollten Sie Ihren Widerspruch ausführlich begründen. Hilfe finden Sie zum Beispiel bei der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt oder den diakonischen Werken. Auch ein Anwalt kann Sie kompetent beraten.

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