Pflegekosten Rechner

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Pflegekosten Rechner

Online und kostenlos die Pflegekosten und Pflegelücke berechnen

Pflegekosten RechnerDer Pflegelückenrechner

Ein Angehöriger oder Sie selbst sind pflegebedürftig und Sie stehen vor der Aufgabe, sich auf eine neue Lebenssituation einzustellen. Der finanzielle Aspekt ist dabei sehr entscheidend und wir möchten Ihnen mit einigen relevanten Informationen zur Seite stehen.

Unser Pflegekosten Rechner schätzt Ihre persönliche Lage für Sie ein. Sie machen einige Angaben zur voraussichtlichen Versorgung und der Rechner ermittelt die sogenannte Pflegelücke für Sie. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der Ihnen voraussichtlich im Monat zur Finanzierung der pflegerischen Versorgung fehlen wird, da die Pflegeversicherung lediglich als Zuschuss konzipiert wurde. Lassen Sie sich im Bedarfsfall zum Pflegetagegeld beraten. Unser Pflegekosten Rechner ist nur der erste Schritt auf Ihrem Weg.

Voraussichtliche Versorgung

Wie möchten Sie gepflegt werden, oder wer wird sich wo um Ihren Angehörigen kümmern? Der Pflegekosten Rechner legt entweder Besuche eines ambulanten Pflegedienstes zu Hause zugrunde („häusliche Pflege“) oder einen täglichen Besuch des Pflegebedürftigen in einer Tagespflegeeinrichtung.

Die Angaben werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Bundeslandes gemacht, da die Vergütung hier sehr stark variiert. Dieser Punkt betrifft besonders die vollstationäre Pflege in einer entsprechenden Einrichtung.

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Eigenmittel

Hier geben Sie bitte im entsprechenden Feld des Pflegekosten Rechners das monatliche Einkommen an, das dem Pflegebedürftigen inklusive Renten und Vermögen zur Verfügung steht.

Rechner, die Ihnen weiterhelfen

  • Sicherlich wird Sie auch unser Pflegestufen Rechner interessieren. Er ermittelt die voraussichtliche Einstufung der Pflegekasse für Sie, auf deren Grundlage alle Ihnen zustehenden Gelder und Sachleistungen errechnet werden.
  • Der Pflegegeldrechner konkretisiert die Situation und liefert Ihnen die zur Pflegestufe passenden Geldbeträge, mit denen Sie rechnen können.

Die häusliche Pflege

Pflegebedürftig zu sein ist nicht einfach. Vielen Menschen hilft es, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Die Pflegeversicherung unterstützt diesen Wunsch mit der Finanzierung ambulanter Pflegekräfte und der Bereitstellung von Pflegegeld für pflegende Angehörige. Der Anspruch auf Leistungen beginnt bereits mit der sogenannten Pflegestufe 0. Personen, die in diese Kategorie gehören, können Pflegegeld, Sachleistungen (zum Beispiel einen mobilen Pflegedienst) oder Kombinationsleistungen beantragen. Das bewilligte Pflegegeld steht dem Antragsteller grundsätzlich zur freien Verfügung. Im Regelfall wird zumindest ein Teil als Aufwandsentschädigung für den pflegenden Angehörigen verwendet.

Mit steigender Pflegestufe erhöht sich auch der Betrag an Pflegegeld, der ausgezahlt wird. Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind und aus diesem Grund deutlich in ihrem Alltag eingeschränkt sind, erhalten zusätzlich einen Betreuungsbetrag. Nutzen Sie die Erfahrung von Pflegeberatern und erwägen Sie einen Pflegekurs für alle pflegenden Familienangehörigen.

Kosten

Die Kosten für häusliche Pflege sind sehr situationsabhängig und an das betreffende Bundesland gekoppelt. Ambulante Pflegedienste in Ihrer Umgebung geben Ihnen kompetent Auskunft.

Tipps

  • Die häusliche Pflege wird durch Hilfestellungen wie Familienpflegezeit für berufstätige Angehörige und die Verhinderungspflege unterstützt. Die Verhinderungspflege ermöglicht für vier Wochen pro Kalenderjahr die Inanspruchnahme einer Ersatzpflege, wenn der pflegende Familienangehörige durch eigene Krankheit oder Urlaub verhindert ist. Auch vier Wochen Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung sind möglich.
  • Ihre Wohnung ist nicht optimal auf Ihre neuen Bedürfnisse ausgerichtet? Auch hier gewährt die Pflegeversicherung eventuell Zuschüsse für Umbauten.
  • Eine ausführliche Beratung bezüglich einer „24-Stunden-Pflege“ sollte in Betracht gezogen werden.

Die Tagespflege

Pflegelücken RechnerIst die häusliche Pflege tagsüber nicht gewährleistet, ist die Tagespflege eine Möglichkeit Hilfe zu erhalten, aber die eigenen vier Wände noch nicht aufgeben zu müssen. In einer entsprechenden Einrichtung finden Sie Kontakt, Ansprache und eine professionell gegebene Tagesstruktur. Sie erhalten die Unterstützung, die Sie persönlich benötigen. Aktivitäten, die Ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten erhalten, werden ebenso angeboten wie drei Mahlzeiten in netter Gesellschaft.

Kosten

Auch hier unterscheiden sich die Kosten von Bundesland zu Bundesland erheblich. Sie haben die Möglichkeit, die Tagespflege mit einem ambulanten Pflegedienst für zu Hause zu kombinieren und Ihren Gesamtleistungsanspruch somit um 50 Prozent zu erhöhen.

Tipp

  • Nutzen Sie das Betreuungsgeld, sofern es Ihnen zusteht, für Ihren eventuellen Eigenanteil.

Der Pflegedienst

Angehörige zu Hause zu pflegen ist keine leichte Aufgabe. Bei einem ambulanten Pflegedienst finden Sie professionelle Unterstützung für die Pflege zu Hause. Die Mitarbeiter passen sich nach Möglichkeit ganz Ihren persönlichen Umständen an und optimieren die Organisation von Pflege und Berufsleben für Sie. Der Pflegebedürftige profitiert von seiner gewohnten Umgebung.

Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes:

  • Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität)
  • häusliche krankenpflegerische Maßnahmen wie Verbandwechsel, Verabreichung von Medikamenten, etc.
  • Beratung des Pflegebedürftigen und seiner Familie im Pflegebereich, inklusive Fahrten, Krankentransporte und Essensdienst
  • Aufgaben im Haushalt wie Kochen, Einkaufen und Raumpflege
  • Gestaltung des Alltags

Seit Januar 2013 haben Sie relativ freie Hand, welche Leistungen Sie in welchem Umfang beanspruchen möchten. Lassen Sie sich vom Pflegedienst Ihrer Wahl beraten.

Kosten

Ihre Pflegekasse stellt Ihnen gerne Preisvergleichslisten für zugelassene Pflegedienste in Ihrer Umgebung zur Verfügung. In der Pflegestufe 1 erhalten Sie monatlich bis zu 450 Euro in Sachleistungen eines Pflegedienstes. In der Pflegestufe 2 betragen die erwartbaren Sachleistungen bis zu 1100 Euro und in der Pflegestufe 3 bis zu 1550 Euro im Monat. Bei Härtefällen wird der Betrag bis zu 1918 Euro aufgestockt.

Tipp

  • Liegt in Ihrem Fall eine Demenz oder eine ähnliche dauerhaft erheblich eingeschränkte Kompetenz im Alltag vor, können die Gelder in Pflegestufe 1 und 2 eventuell erhöht werden.

Das Pflegeheim

Leider besteht nicht immer die Möglichkeit, einen Menschen zu Hause zu pflegen. Das kann sowohl an der persönlichen Pflegesituation liegen, als auch an familiären Gegebenheiten. Eine Alternative ist die vollstationäre Pflege in einer entsprechenden Einrichtung. Die Pflegekasse behält sich vor, über den MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) zu prüfen, ob eine vollstationäre Pflege notwendig ist. Für die Pflegestufe 3 gilt diese Regelung nicht. Hier sind die Voraussetzungen für die obige Pflegevariante generell gegeben.

Kosten

In jeder Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einen Pauschalbetrag der anfallenden Kosten einer vollstationären Pflege. Dieser Betrag ist in der Pflegestufe 1 monatlich 1023 Euro, in Stufe 2 monatlich 1279 Euro und in Stufe 3 monatlich 1550 Euro. Bei Härtefällen erhöht sich die Auszahlung möglicherweise auf bis zu 1918 Euro im Monat. Diese sogenannten Sachleistungen sollen den Pflegeaufwand, die soziale und die medizinische Pflege im Heim finanzieren.

Tipps

  • Um einen umfassenden Eindruck der zugelassenen Pflegeheime in Ihrer Umgebung zu bekommen, bieten Ihnen die Pflegekassen Listen für den Vergleich von Leistungen und Preisen an.
  • Die Pflegekasse darf höchstens 75 Prozent der Kosten für die vollstationäre Pflege übernehmen. Lassen Sie sich gut zu Ihrem Eigenanteil beraten, der die „Pflegelücke“ schließen muss.

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