Pflegegeldrechner

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Pflegegeldrechner

Online und kostenlos die Pflegegeld Höhe berechnen

Pflegegeldrechner – Pflegegeld berechnenPflegegeld Höhe Stufe 1, 2, 3

Pflegebedürftigkeit kann in jedem Alter auftreten und stellt eine einschneidende Veränderung im Leben eines Menschen und seiner Familie dar. Um mit dieser Situation optimal umzugehen, entscheiden die Pflegebedürftigen selbst, ob sie zu Hause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden möchten. Wählen Sie die Pflege durch einen Familienangehörigen zu Hause, steht Ihnen Pflegegeld zu. Unser Pflegegeldrechner ermittelt den Betrag ganz umkompliziert für Sie. Dieses Geld können Sie frei einteilen, nachdem die Pflegekasse es Ihnen überwiesen hat. Die Zahlungen erfolgen monatlich und können zum Beispiel als Entschädigung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben werden. Eine andere Möglichkeit ist der Bezug von Sachleistungen wie die Betreuung in einem Pflegeheim oder die Unterstützung zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst. Da sich die Bedürfnisse der Betroffenen deutlich unterscheiden, bieten die Pflegekassen zusätzlich die Version an, Sachleistungen mit dem Erhalt von Pflegegeld zu kombinieren. Hier verringert sich das ausgezahlte Pflegegeld entsprechend um den Betrag der Sachleistungen.

Tipps

  • Zu Beginn Ihrer Berechnungen sollten Sie die Pflegestufe ermitteln. Mit unserem Pflegestufen Rechner erhalten Sie in kurzer Zeit die gewünschte Information.
  • Um Ihre finanzielle Situation richtig einschätzen zu können, stellen wir Ihnen den Pflegekosten Rechner zur Seite. Er informiert Sie über die zu erwartenden Kosten und die Beträge, die Sie für häusliche oder stationäre Pflege aufbringen müssen.

Wie hoch ist Ihr Pflegegeld?

Eine wichtige Frage ist sicherlich, in welcher Höhe Sie Gelder zu erwarten haben. Die Einteilung des Pflegegeldes erfolgt nach Stufen. Dabei variieren die Beträge zwischen 120 Euro Unterstützung im Monat bei der sogenannten Pflegestufe 0 und steigen über 235 Euro im Monat für Pflegestufe 1 und 440 Euro für Pflegestufe 2 bis auf 700 Euro im Monat an für Pflegestufe 3. Die Pflegekassen passen die Tabelle in regelmäßigen Zeitabständen an. Sie erhalten hier einen Überblick über möglicherweise anfallende Kosten und über die aktuellen Pflegegeldsätze.

Pflegeleistungen

Vollstätionäre Pflege (in Euro/Monat)
Pflegestufe 1 1023
Pflegestufe 2 1279
Pflegestufe 3 1550
Härtefall 1918
Ambulante Pflege (in Euro/Monat)
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 225
Pflegestufe 1 450
Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 665
Pflegestufe 2 1100
Pflegestufe 2 (mit Demenz*) 1250
Pflegestufe 3 1550
Härtefall 1918
Pflegegeld (in Euro/Monat)
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120
Pflegestufe 1 235
Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 305
Pflegestufe 2 440
Pflegestufe 2 (mit Demenz*) 525
Pflegestufe 3 700
Zusätzliche Betreuungsleistungen (in Euro/Monat)
Grundbetrag 100
erhöhter Betrag 200
* Gilt für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen. Quelle: BMG. Alle Angaben ohne Gewähr.

Pflegegeld

Pflegegeld (Euro/Monat)
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120
Pflegestufe 1 235
Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 305
Pflegestufe 2 440
Pflegestufe 2 (mit Demenz*) 525
Pflegestufe 3 700
* Gilt für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen. Quelle: BMG. Alle Angaben ohne Gewähr.

Eine Beispielrechnung sieht folgendermaßen aus:

Möchten Sie einen Pflegedienst zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen engagieren, können Sie die Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld nutzen. Für eine Person in Pflegestufe 3 zum Beispiel besteht ein Anspruch auf 700 Euro Pflegegeld oder 1550 Euro Pflegesachleistungen, die unter anderem für einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden können. Kommt dieser Dienst am Morgen zur Grundversorgung und kostet 310 Euro im Monat, sind dies 20 Prozent der Pflegesachleistungen. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich somit auf 80 Prozent, was 560 Euro entspricht. So steigen die Leistungen der Pflegekasse in diesem individuellen Fall auf 870 Euro pro Monat.

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Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld?

Sobald ein Pflegebedarf vorliegt, kann der Betroffene oder seine gesetzliche Vertretung einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Die Erfüllung verschiedene Bedingungen sind allerdings mit der Bewilligung des Geldes verbunden. Die Pflege muss im häuslichen Rahmen stattfinden. Es dürfen keine professionellen Pflegekräfte eingesetzt werden, sondern lediglich Familienangehörige oder ehrenamtliche Helfer. Die Wohnsituation muss dem Pflegebedürftigen angemessen sein und die Art und Weise der Pflege soll individuell für die Person geeignet sein.

Wie wird Pflegegeld beantragt und wo?

Der erste Schritt zu Ihrem Geld ist ein formloser schriftlicher Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Sie teilen lediglich mit, dass Sie pflegebedürftig sind und nun Pflegegeld beantragen möchten. Diagnosen oder ärztliche Bescheinigungen sind hier nicht nötig. Die Pflegekasse wird sich zeitnah bei Ihnen melden und Ihnen ein Formular zusenden, das alle weiteren Schritte verdeutlicht. So kann die Kasse alle notwendigen Informationen erfragen und die Auszahlung Ihres Pflegegeldes verzögert sich nicht unnötig.

Wer darf den Antrag stellen?

Es ist Aufgabe des Pflegebedürftigen, den Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegeversicherung zu stellen. Ist die betroffene Person jünger als 15 Jahre, müssen die gesetzlichen Vertreter das Pflegegeld beantragen. Bei Erwachsenen, die nicht länger geschäftsfähig sind, ist der gesetzliche Betreuer zuständig. Im Bedarfsfall kümmern sich auch medizinische Einrichtungen um den Antrag.

Wann sollte der Antrag auf Pflegegeld gestellt werden?

Besonders wichtig ist eine frühzeitige Beantragung des Pflegegeldes, damit Ihnen kein finanzieller Verlust entsteht. Leistungen werden erst ab dem Tag der Antragstellung berücksichtigt. Unser Pflegegeldrechner zeigt Ihnen den Weg in die richtige Richtung.

Was ist die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Menschen, die einen Angehörigen pflegen, haben ein Anrecht auf Urlaubszeiten und Fehlzeiten wegen eigener Erkrankung. Zu diesem Zweck sieht die Pflegeversicherung die Verhinderungspflege vor. Es wird so die Finanzierung einer Ersatzpflege, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, sichergestellt. Ein Anspruch auf diese Leistung besteht für maximal vier Wochen pro kalendarisches Jahr. Je nach Dauer wird das Pflegegeld unverändert ausgezahlt oder um die Hälfte gekürzt. Anspruch auf die Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige, die bereits länger als sechs Wochen zu Hause pflegerisch betreut wurden.

Wird während der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?

In dieser Zeit werden in einem Kalenderjahr über einen Zeitraum von bis zu vier Wochen 50 Prozent des bisher bewilligten Pflegegeldes weiter gezahlt. Schaffen Sie sich nun einen Überblick über Ihre persönliche Situation mithilfe des Pflegegeldrechners.

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