Pendlerpauschale Rechner

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Pendlerpauschale Rechner

Online und kostenlos die Entfernungspauschale berechnen

Entfernungspauschale berechnen

Wer aus beruflichen Gründen mit seinem AutoPendlerpauschale-Rechner oder einem anderen Verkehrsmittel unterwegs ist, der hat im deutschen Steuerrecht die Möglichkeit, entweder die sogenannte Entfernungspauschale, besser bekannt als Pendlerpauschale, oder die Kilometerpauschale steuermindernd im Bereich der Werbungskosten anzugeben. Auch wenn die Begriffe häufig gleichbedeutend verwendet werden, so gibt es dennoch einen Unterschied zwischen der Kilometerpauschale und der Pendlerpauschale. Um den jeweiligen Betrag zu berechnen, der steuermindernd angesetzt werden kann, dient unter anderem unser Pendlerpauschale Rechner.

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🚘 Ratgeber: Die Entfernungspauschale

Worum handelt es sich bei der Pendlerpauschale?

Die sogenannte Pendlerpauschale heißt korrekt ausgedrückt Entfernungspauschale und basiert auf einem Prinzip, welches es bereits seit den 20er Jahren gibt. Bereits zur damaligen Zeit durften Arbeitnehmer die Kosten, die durch die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel entstanden, steuerlich geltend machen. Zwar gab es bis heute diverse Änderungen im Bereich der Entfernungspauschale, aber das Grundprinzip ist nach wie vor erhalten geblieben. Der wesentliche Zweck der Entfernungspauschale besteht heutzutage darin, eine steuerliche Entschädigung dafür zu leisten, dass der Beschäftigte Aufwendungen hat, um an den Arbeitsplatz zu gelangen. Seit einigen Jahren beträgt die Pendlerpauschale 30 Cent für jeden zurückgelegten Kilometer, wobei allerdings nur die einfache Fahrt (Hinweg) berücksichtigt wird. Die Höhe der Entfernungspauschale kann mit unserem Pendlerpauschale Rechner ermittelt werden.

Formel: Pendlerpauschale

Absetzbare Fahrtkosten = Kilometer zum Arbeitsplatz * Arbeitstage pro Jahr * 0,30 Euro Pendlerpauschale

Beispielrechnung: Entfernungspauschale

Einfacher Fahrtweg zur Arbeit: 30 Kilometer
Arbeitstage im Jahr Opel: 220
Pendlerpauschale: 0,30 Euro
Absetzbare Fahrtkosten: 1.980 Euro

Worum handelt sich bei der Kilometerpauschale?

Mit unserem Pendlerpauschale Rechner können Sie in erster Linie ermitteln, welchen Betrag (in Euro) Sie bei der Steuer ansetzen können, wenn Sie täglich eine gewisse Anzahl von Kilometern zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben. Abzugrenzen von der Entfernungspauschale ist die sogenannte Kilometerpauschale, da es hier nicht um den alltäglichen Weg zur Arbeit geht, sondern um spezielle Dienstreisen bzw. Dienstfahrten. Die Kilometerpauschale kommt dann zum Einsatz, wenn Sie aus beruflichen Gründen auswärts tätig sind oder eine Dienstfahrt unternehmen, die vom gewöhnlichen Weg zur Arbeit abweicht.

Wie hoch die jeweils anzusetzende Pauschale ist, hängt vom jeweils verwendeten Fortbewegungsmittel ab. Wichtig zu beachten ist, dass die Abrechnung je gefahrenen Kilometer, also sowohl für den Hin- als auch für den Rückweg, erfolgen darf. Bei den folgenden Fahrzeugen sind die jeweiligen Kilometerpauschalen anzusetzen:

Kilometerpauschalen

Pkw
Pauschale: 0,30 Euro/km
+0,02 Euro/km bei Mitnahme einer Person

Motorrad / Motorroller
Pauschale: 0,13 Euro/km
+0,01 Euro/km bei Mitnahme einer Person

Moped / Mofa
Pauschale: 0,08 Euro/km

Fahrrad
Pauschale: 0,05 Euro/km

Interessant zu wissen ist, dass derartige Auswärtstätigkeiten in steuerlicher Hinsicht attraktiver als die regelmäßige Fahrt zum Arbeitsplatz sind. Denn während beim gewöhnlichen Arbeitsweg ausschließlich die Entfernungspauschale zum Einsatz kommen darf, können im Zuge der Pauschale auf Kilometerbasis auch die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten angegeben werden. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, eine sogenannte Reisekostenpauschale für jeden gefahrenen Kilometer anzusetzen.

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Was ist der individuelle Kilometersatz?

Während Sie unseren Pendlerpauschale Rechner zum Ermitteln der Entfernungspauschale nutzen können, ist möglicherweise auch die Bedeutung des individuellen Kilometersatzes interessant. Alternativ zum Ansetzen der Reisekostenpauschale können die entstandenen Fahrtkosten ebenfalls auf Basis des individuellen Kilometersatzes nachgewiesen werden. Sollten Sie den individuellen Kilometersatz berechnen, haben Sie die Möglichkeit, nicht nur die reinen Fahrtkosten anzugeben, sondern sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Unterhalt des Fahrzeuges stehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Versicherungsbeiträge
  • Darlehenszinsen (bei Finanzierung des Fahrzeuges)
  • Reparaturkosten
  • Miete für eine Garage
  • Abschreibung

Worin unterscheiden sich Kilometerpauschale und Fahrtenbuchmethode?

Die meisten Verbraucher geben für den gewöhnlichen Weg zur Arbeit die Pendlerpauschale an und können somit unseren Pendlerpauschale Rechner nutzen, um den steuerlich relevanten Betrag zu ermitteln. Neben der bereits beschriebenen Kilometerpauschale, die für Dienstfahrten genutzt werden kann, gibt es auch noch eine Fahrtenbuchmethode. Diese kommt fast ausschließlich bei genutzten Dienstwagen zum Einsatz. Anhand des Fahrtenbuches muss genau erfasst werden, welche Fahrten dienstlicher Natur sind, was natürlich recht aufwendig ist. Der Vorteil an dieser Methode ist hingegen, dass häufig weniger besteuert werden muss als bei der sogenannten 1-Prozent-Regelung, bei der monatlich Lohnsteuer auf ein Prozent des Fahrzeug-Kaufpreises veranschlagt wird. Hinzu kommt dann noch eine Streckenpauschale von 0,03 Prozent pro Kilometer pro Monat. 
 
 
 
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