Minijob Rechner

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Minijobrechner – 450 Euro Job

Online und kostenlos die Abgaben eines Minijobs berechnen

Immer wieder gibt es Missverständnisse zum 450 Euro Job. Viele Minijob - 450 Euro Jobdenken, dass diese geringfügige Beschäftigung komplett sozialabgabenfrei ist. Jedoch entfallen auch auf einen 450 Euro Job, genauso wie auf alle anderen Jobs, Sozialabgaben. Im nachfolgenden Text ist die aktuelle Gesetzeslage zusammengefasst, sodass Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer verstehen können, welche Abgaben verpflichtend und welche freiwillig auf den 450 Euro Job anfallen.

Anschließend können Sie ganz einfach mit dem Minijobrechner diese berechnen. Mit dem Minijobrechner finden Sie leicht heraus, welches Nettogehalt Sie erhalten oder als Arbeitgeber, wie hoch Ihre Kosten inklusive aller Arbeitgeberabgaben sind.

Der Minijob Rechner ist so konzipiert, dass Sie nur das Bruttogehalt pro Monat angeben und über ankreuzen alle restlichen Angaben machen können. Nach dem anklicken des „Berechnen-Buttons“ zeigt der Minijob Rechner Ihnen alle relevanten Lohnnebenkosten an.

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Was genau ist ein 450 Euro Job?

Man spricht von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, sobald das durchschnittliche Arbeitsentgelt im Jahr die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreitet. Zur Prüfung, ob dieser Fall vorliegt, müssen Sie vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt ausgehen. Hierzu werden alle monatlichen Löhne inklusiver aller Sonderzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, durch die Menge der Monate, in der die Beschäftigung bestand, geteilt. Hierbei sind jedoch maximal 12 Monate, also ein Jahr anzusetzen. Somit liegt die Verdienstgrenze bei maximal 5.400 Euro im Jahr inklusive aller mit zureichender Sicherheit mindestens einmal gezahlter Einnahmen, bei einer durchgehend mindestens 12 Monate dauernden Anstellung.

Wer darf einen 450-Euro-Minijob annehmen?

Grundsätzlich darf jeder in Deutschland so vielen Beschäftigungen nachgehen, wie er möchte. Jedoch ist zu beachten, dass das Gesamteinkommen aller Minijobs nicht die Marke von 450 Euro im Monat überschreiten darf. In dem Falle, dass das Einkommen aus den Minijobs höher ist, ist der Job nicht mehr versicherungsfrei und muss auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Sollte man einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben?

Jeder Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch ohne schriftliche Vereinbarungen geschlossen werden. Jedoch ist es zur Beweiserleichterung und um Missverständnisse zu vermeiden immer ratsam einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Im Falle einer Uneinigkeit gehen Lasten im Normalfall auf den Arbeitgeber.

Arbeitsvertrag Minijob Muster

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Hat ein Minijobber Urlaubsanspruch?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzlich vorgeschriebene Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche beträgt mindestens 24 Werktage, bzw. 4 Wochen (§ 3 Bundesurlaubsgesetz – BurlG). Zur Berechnung des Urlaubsanspruches ist die Menge der vereinbarten Werktage pro Woche relevant und nicht die Menge der geleisteten Stunden. Da das Bundesurlaubsgesetz von 6 Werktagen pro Woche ausgeht, muss dies dann dem entsprechend umgerechnet werden.

Zur Berechnung des Urlaubsanspruches muss man die individuellen Werktage in der Woche mit 24 multiplizieren (Urlaubsanspruch in Werktagen) und diese Zahl dann durch 6 dividieren ( 6 Werktage pro Woche).

Beispiel: Minijob Urlaubsanspruch

Wenn Sie also 10 Stunden pro Woche arbeiten und diese auf 5 Tage die Woche verteilt sind, ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen ( 5 x 24 : 6 ).

Wenn Sie jedoch die 10 Stunden auf 3 Tage aufteilen, ergibt sich lediglich ein Urlaubsanspruch von 12 Tagen ( 3 x 24 : 6 ).

Neue Regelung der Rentenversicherung

Seit dem 01. Januar 2013 ist der Arbeitnehmer standardmäßig rentenversichert. Der Rentenversicherungsbeitrag für den Arbeitnehmer liegt bei 3,9 Prozent, der Arbeitgeberanteil ist bei 15 Prozent gleich geblieben. Jedoch kann der Arbeitnehmer sich vom Rentenbeitrag befreien lassen, wenn er diesen ausdrücklich ablehnt.

Die Anwendung des Sozialversicherungsrechtes bei geringfügiger Beschäftigung

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland muss der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber gemeldet werden. Die Meldung bei geringfügig Beschäftigten erfolgt bei der Minijob-Zentrale. Diese sitzt bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Minijobber sind immer unfallversichert, jedoch außer in einigen Ausnahmen nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert. Die Entlohnung von 450 Euro pro Monat entspricht dem erlaubten Gesamteinkommen für die kostenlose Familienversicherung. Somit verbleibt man mit einer geringfügigen Beschäftigung in der Familienversicherung, sofern man kein weiteres Einkommen hat.
 
 
 

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