Seit dem 1. April 2007 herrscht bei den gesetzlichen Krankenkassen Versicherungspflicht. Die privaten Krankenkassen sind seit dem 1 Januar 2009 gesetzlich verpflichtet, bestimmte Personen aufzunehmen und diese auch nicht mehr aus der Krankenversicherung zu entlassen.
Das führte zu einem höheren Bestand und damit auch zu mehr Personal bei den Versicherungen. Auch aktuell wird immer noch händeringend nach neuen Fachkräften gesucht.
🏥 Ratgeber: Krankenversicherungspflicht
- Warum gibt es die Krankenversicherungspflicht?
- Krankenversicherungspflicht ungünstig für gering verdienende Selbstständige
- Wiedereintritt in die Krankenkasse
- Beitragserlass für kurze Zeit und folgende Ermäßigungen
- Stilllegung bei Nichtzahlung
- Versicherungsmöglichkeiten für Freiberufler und Selbstständige
Warum gibt es die Krankenversicherungspflicht?
Initiator der Krankenversicherungspflicht ist Ulla Schmidt, die bis 2009 das Amt der Bundesministerin für Gesundheit inne hatte. In dieser Position war es ihr möglich, eine Gesundheitsreform zu entwickeln, die auch die Krankenversicherungspflicht mit einbezieht. Jeder sollte eine Krankenversicherung haben, egal ob eine gesetzliche oder private.
Krankenversicherungspflicht ungünstig für gering verdienende Selbstständige
Seit der Gesundheitsreform muss sich laut Gesetz jeder versichern lassen, auch wenn es finanziell eng wird. Die Versicherung für Angestellte, zahlt der Arbeitgeber. Freiberufliche und Selbstständige müssen ihre Versicherung selbst zahlen. Eine mögliche Variante, die Ihnen Ihr Versicherungskaufmann anbieten kann, ist zum Beispiel die freiwillige Versicherung bei gesetzlichen Krankenkassen, die monatlich je nach Versicherung etwa 140 Euro oder mehr kostet. Viele Freiberufliche und Selbstständige können und konnten das nicht aufbringen und sind inzwischen bei den Krankenkassen verschuldet.
Wiedereintritt in die Krankenkasse
War der Versicherungspflichtige vor dem Wiedereintritt oder dem Wechsel in eine andere Krankenkasse bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so muss er auch wieder in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten. Bei privater Krankenversicherung muss er in die private zurück. Gibt es seit dem Beginn der Krankenversicherungspflicht Zeiten, in denen der Versicherte ohne Krankenversicherung war, so müssen die fehlenden Beiträge nachgezahlt werden, egal ob in dieser Zeit eine Krankenversicherung in Anspruch genommen wurde oder nicht.
Beitragserlass für kurze Zeit und folgende Ermäßigungen
Wer sich vom 1. August bis 31. Dezember 2013 bei einer Krankenversicherung meldete und wieder eintrat, musste rückwirkend keine Beiträge zahlen. Meldungen nach dem 31. Dezember 2013 ziehen ermäßigte Kosten nach sich. Wer dann noch unterschreibt, dass er in der versicherungslosen Zeit keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Arztrechnungen), dem werden die Kosten noch einmal ermäßigt. Bei mehreren Jahren ohne Krankenversicherung kommen rückwirkend einige tausend Euro zusammen, die auch in Raten abgezahlt werden können.
Stilllegung bei Nichtzahlung
Wer die Beiträge nicht zahlen kann oder will, bleibt trotzdem Pflichtversichert und die Schulden häufen sich. Die Leistungen der Krankenkasse fallen auf ein Minimum zurück. Gezahlt wird bei akuten Schmerzen, einem Notfall und im Falle einer Schwangerschaft.
Versicherungsmöglichkeiten für Freiberufler und Selbstständige
Unter bestimmten Voraussetzungen können versicherungspflichtige Selbstständige und Freiberufler in die private Krankenversicherung oder die Künstlersozialkasse eintreten. Zum Teil ist hier mit deutlich günstigeren Beiträgen als in der gesetzlichen Krankenversicherung zu rechnen.