Krankengeldrechner

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Krankengeldrechner

Online und kostenlos die Krankengeld Höhe berechnen

Sind Sie erkrankt und voraussichtlich Wochen bis Monate nicht arbeitsfähig? Dann informieren Sie sich rechtzeitig zum Thema Krankengeld. Wir stellen Ihnen die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf dieser Seite vor und geben Ihnen den Krankengeldrechner an die Hand. So haben Sie rasch und unkompliziert einen Überblick, mit welchem Einkommen Sie planen können. Berechnen Sie Ihre Leistungen selbst.

Der Krankengeldrechner

Mit ein paar einfachen Eingaben übernimmt unser KrankengeldrechnerKrankengeldrechner die Berechnung Ihres Krankengeldes für Sie. Benötigt wird Ihr monatliches Gehalt in brutto und netto. Falls Ihre Zahlungen stark schwanken, bilden Sie bitte den Durchschnitt aus den letzten drei Monaten. Weiterhin fließen in die Berechnung alle beitragspflichtigen Einmalzahlungen der letzten 12 Monate ein. Das sind zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld. Schließlich erkundigt sich der Rechner noch nach Ihrem Alter und der Anzahl Ihrer Kinder. Sobald Sie alle Angaben gemacht haben, erhalten Sie eine abschätzende Aussage zur Höhe Ihrer persönlichen Bezüge.

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💶 Ratgeber: Krankengeld

So wird Ihr Krankengeld berechnet

Das Sozialgesetzbuch sieht unter Paragraf 47 drei Regeln vor, um das Krankengeld im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu berechnen.

  • Regel 1:

    Grundsätzlich soll das Krankengeld 70 Prozent des Regelentgelts betragen. Das Regelentgelt wird dabei durch die Beitragsbemessungsgrenze eingeschränkt. Wie Sie im Rechner sehen können, wird das Regelentgelt als Summe aus dem Gehalt in brutto und netto und den jährlichen Einmalzahlungen errechnet.

  • Regel 2:

    Um das Krankengeld sinnvoll zu begrenzen, darf es nicht höher als 90 Prozent des monatlich ausgezahlten Arbeitsentgelts sein. Hier sind die Einmalzahlungen eingeschlossen.

  • Regel 3:

    Das ausgezahlte Geld darf niemals höher sein als das Arbeitsentgelt in netto.

Wollen Sie nun Ihr Krankengeld berechnen, wird für jede Regel der entsprechende Betrag bestimmt und der Geringste definiert am Ende Ihre täglichen Bezüge in brutto. Nach einem Abzug der Beiträge für die Rentenversicherung, die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung erhalten Sie Ihr Krankengeld pro Tag in netto. Unser Krankengeldrechner bietet Ihnen das Ergebnis jeweils auf einen Tag und auf einen Monat bezogen an. So haben Sie direkt den Vergleich zu Ihrer gewohnten Gehaltsabrechnung.

Rechenbeispiel: Krankengeld

Ihr Monatsgehalt beträgt brutto 3000 Euro, netto 2150 Euro und Ihre Einmalzahlungen belaufen sich im Jahr auf 1100 Euro

1. Rechenschritt:

Da tägliche Beträge bewilligt werden, rechnen Sie Ihr Gehalt auf den Tag um. Das sind 100 Euro Tagessatz brutto und 71,66 Euro Tagessatz netto.

2. Rechenschritt:

Die Einmalzahlungen werden auf den Tag umgerechnet. 1100 Euro : 360 Tage = 3,06 Euro. Diesen Betrag addieren Sie zu Ihrem Brutto-Tagessatz.

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3. Rechenschritt:

Die 3,06 Euro brutto werden wie folgt auf den Nettobetrag umgerechnet. Nettolohn geteilt durch Bruttolohn mal Einmalzahlungsbetrag in brutto.

2150 Euro : 3000 Euro x 3,06 Euro = 2,19 Euro
Diesen Betrag addieren Sie zu Ihrem Netto-Tagessatz.

4. Rechenschritt:

Nun gleichen Sie die berechneten Beträge mit den gesetzlichen Regeln ab, die wir Ihnen bereits vorgestellt haben.

  • Regel 1:

  • 70 Prozent des Tagessatzes in brutto (100 Euro + 3,06 Euro = 103,06 Euro) betragen 77,39 Euro.

  • Regel 2:

  • 90 Prozent des Tagessatzes in netto (71,66 Euro + 2,19 Euro = 73,85 Euro) betragen 66,46 Euro.

  • Regel 3:

  • Regelentgelt in netto pro Kalendertag ist 71,66 Euro.

Ihr tägliches Krankengeld entspricht dem niedrigsten Betrag der drei Regeln, also 66,46 Euro. Auf den Monat umgerechnet (30 Tage) erhalten Sie 1993,80 Euro. Allerdings müssen Sie von diesem Betrag Ihre Renten- und Pflegeversicherung finanzieren.

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Wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben

Sobald Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind und der Entgeltfortzahlungszeitraum Ihres Arbeitgebers überschritten ist (meist 6 Wochen nach Krankmeldung), bezahlt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld als Ersatz für den Arbeitslohn. Auch Arbeitslosen und Selbstständigen (mit freiwilliger Krankengeldversicherung) steht dieses Geld zu. Empfänger des Arbeitslosengeldes 2 haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Generell muss der Betroffene den krankheitsbedingten Verlust seines Einkommens beweisen.

Tipp

  • Einige Arbeitgeber bezahlen einen Zuschuss zu den Leistungen der Krankenkasse. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Firma nach einer solchen Regelung.

Wie lange Sie Krankengeld erhalten

Für eine festgestellte Diagnose wird in einer Blockfrist von 3 Jahren über einen Zeitraum von höchstens 78 Wochen Krankengeld bewilligt. Auch wenn in dieser Zeit noch eine weitere Erkrankung (unterschiedliche Diagnose) auftritt, wird diese Frist nicht verlängert. Die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit finanziert in der Regel der Arbeitgeber. Trotzdem ist diese Zeit in den 78 Wochen inbegriffen. Eine weitere neu auftretende Erkrankung zieht eine eigene dreijährige Blockfrist nach sich.

Tipps

  • Die Krankenkasse kann Sie bei Bezug von Krankengeld auffordern, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zur Abklärung Ihrer Arbeitsfähigkeit zu unterziehen. Sie sind dazu verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen.
  • Wenn möglich müssen Sie im Anschluss eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen, um wieder arbeitsfähig zu werden.
  • In einigen Fällen werden Sie aufgefordert, Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Wie Sie Krankengeld beantragen

Die Leistung wird nicht direkt beantragt, sondern nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrem behandelnden Arzt festgelegt und ausgezahlt. Am Ende der ersten sechs Wochen Ihrer Erkrankung erfragt Ihre Krankenkasse bei Ihrem Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung und andere relevante Daten. Sie selbst erhalten den sogenannten Auszahlschein. Diesen legen Sie Ihrem Arzt vor, um die Erkrankung zu bescheinigen, die Ihre Arbeitsunfähigkeit begründet. Den ausgefüllten Schein senden Sie Ihrer Krankenkasse zu und haben somit Ihr Krankengeld beantragt.

Tipp

  • Eventuelle Fristen wird Ihnen Ihre Krankenkasse mitteilen.

Ihr Krankengeld bei Arbeitslosigkeit

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen, müssen Sie sich krankmelden und ggf. Krankengeld beantragen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 trifft dies nicht zu.

Tipp

  • Sind Sie am Ende Ihrer Bezugszeit von Arbeitslosengeld 1 erkrankt, kann das trotzdem dazu führen, dass Sie über den vollen Zeitraum von 78 Wochen berechtigt sind, Leistungen von der Krankenkasse zu beziehen.

Die Krankentagegeldversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung hat dem Krankengeld eine monatliche Obergrenze gesetzt. Sollte Ihr Verdienst deutlich darüber liegen, ist es sinnvoll, eine Krankentagegeldversicherung zur Ergänzung Ihrer Versorgung im Krankheitsfall abzuschließen. Selbstständige schließen so die Lücke, die in den ersten sechs Krankheitswochen entsteht, da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der in dieser Zeit Zahlungen leistet.

Tipp

  • Bei einer Vielzahl von Anbietern auf dem privaten Versicherungsmarkt macht es Sinn sich vor Abschluss einer Krankentagegeldversicherung umfassend zu informieren. Für Ihre individuelle Lebens- und Arbeitssituation gibt es das passende Produkt.

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