Arbeitslosengeld-2-Rechner

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Hartz 4 Rechner – Arbeitslosengeld 2 (ALG) jetzt kostenlos online berechnen

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Hier finden Sie unseren aktuellen ALG 2 Rechner (Arbeitslosengeld 2). Mit Hilfe dieses leicht bedienbaren Tools können Sie sich Ihren Anspruch auf die Leistungen des Arbeitslosengelds 2 sofort berechnen lassen.
Hartz 4 Rechner
Um die Berechnung so genau wie möglich zu gewährleisten, sind zunächst einige persönliche Angaben über Sie und ihren (falls zutreffend) Lebenspartner erforderlich. Für das ALG II wird stets eine Bedarfsgemeinschaft zugrunde gelegt. Dies bedeutet, dass sie bei gemeinsamer Nutzung mit Ihrem Lebenspartner eventuell Abzüge bei der Auszahlungshöhe in Kauf nehmen müssen. Ihr Partner hat eine Unterhaltspflicht Ihnen gegenüber, daher sind diese Angabenerforderlich. Zugrunde gelegt werden stets die Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft abzüglich der Abgaben für Steuern und Sozialversicherung, so dass das Einkommen von unserem ALG 2 Rechner ermittelt wird. Für jede Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft besteht das Anrecht auf Hartz IV.

Ihre konkreten Angaben führen schließlich dazu, dass unser Hartz4-Rechner Ihnen die voraussichtliche Höhe Ihrer Leistungen berechnen kann. So gewinnen Sie erste Planungssicherheit. Die Leistungen unseres ALG 2 Rechners sind kostenlos und können beliebig oft in Anspruch genommen werden.

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Allgemeines über das Arbeitslosengeld II (ALG II)

Unter der rot-grünen Regierung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder wurde zum 01. Januar 2005 die bisher größte Arbeits- und Sozialreform beschlossen. Das Arbeitslosengeld und die Sozialhilfe wurden zusammengelegt, hinsichtlich Verwaltung und Finanzbudget.

Voraussetzungen für den Bezug von ALG II

Der Antragssteller muss erwerbsfähig sein, dies bedeutet, er muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sollte dies zum Beispiel durch Krankheit nicht gewährleistet sein, steht dem Betroffenen eine Rentenleistung zu. Für den Antrag auf ALG II ist eine vorherige Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung nicht zwingend notwendig (anders als beim Arbeitslosengeld I). Entscheidend ist der Wohnsitz in Deutschland und eine Hilfsbedürftigkeit. Der Rahmen der Hilfsbedürftigkeit wird vom Amt aufgrund der Einkommenssituation ermittelt. Daher unterscheiden sich auch die Höhe der Zuschüsse von Fall zu Fall. Hartz 4 entspricht der Grundsicherung in Deutschland und kann daher auch (mit bestimmten Einschränkungen, die im Sozialgesetzbuch geregelt sind) auch von ausländischen Mitbürgern beantragt werden. Es gelten hierbei die gleichen Voraussetzungen, daher ist unser ALG 2 Rechner für jeden Antragssteller eine gute Hilfe.

Schonvermögen berechnen

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ALG II gleich Hartz IV?

Arbeitslosengeld (ALG) 2 Rechner Es gibt keinen Unterschied zwischen dem ALG II und Hartz IV. Es sind zwei Begriffe, für den gleichen Inhalt. Die Hartz IV Reform in Deutschland war Teil der sogenannten Agenda 2010, welche den Arbeitsmarkt reformiert hat. Ein großer rechtlicher Unterschied besteht nur zu dem Arbeitslosengeld I, welches andere rechtliche Grundlagen besitzt und für die meisten Arbeitslosen für ein Jahr (Regelzeit) gezahlt wird.

Höhe und Zuverdienst beim ALG II

Der Regelsatz des ALG II beträgt im Jahr 2013 für Alleinstehende 382 Euro und Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft 345 Euro. Entscheidend ist hierbei, dass keine sonstigen Einkünfte vorliegen. Zusätzlich zu der reinen Geldleistung sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten und Wohnungseinrichtung möglich. Bei jedem Antrag wird der Bedarf geprüft und auf Basis der Hilfsbedürftigkeit entschieden. Allgemein gilt, dass jeglicher Zuverdienst sofort der Arbeitsagentur gemeldet werden muss. Bis 100 Euro kann jeder Antragssteller ohne Abzüge hinzuverdienen, zwischen 101 und 1000 Euro je Monat sind nur noch 20% anrechnungsfrei.
 
 
 
Tipp
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