Elterngeldrechner: Berechnung von Elterngeld
Mit unserem Programm lässt sich schnell und einfach Ihr Anspruch auf Elterngeld berechnen! Hier ermitteln Sie unkompliziert, wieviel Elterngeld Ihnen ab der Geburt Ihres Kindes monatlich zusteht. Berechnungsgrundlage ist dabei Ihr Nettoeinkommen der vergangenen 12 Monate. Bitte bilden Sie den Mittelwert Ihrer Nettoeinkünfte in diesem Zeitraum und tragen Sie ihn in dem Feld „Einkommen vor der Geburt“ ein. Auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind dabei relevant!
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Elterngeld dann, wenn ein Elternteil weniger als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Bitte geben Sie in dem Feld „Einkommen nach der Geburt“ daher an, ob dies bei Ihnen der Fall ist und wieviel Geld Sie gegebenenfalls im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung pro Monat durchschnittlich verdienen. Arbeiten Sie gar nicht, so liegt dieser Wert bei 0.
Die Berechnung von Elterngeld erfolgt in der Regel nach einer relativ einfachen Formel: der Staat zahlt dem Elternteil, das im ersten Lebensjahr des Kindes auf eine berufliche Tätigkeit verzichtet, 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes – maximal jedoch 1800 Euro pro Monat. Wer im Jahr vor der Geburt keinerlei Einkünfte erzielen konnte, hat dennoch Anspruch auf den Mindestsatz von 300 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten werden Zuschläge gezahlt.
Möchten Vater und Mutter in Elternzeit gehen, so kann für insgesamt 14 Monate Elterngeld beantragt werden. Überlegen Sie sich bei der Berechnung von Elterngeld gut, wer wann in Elternzeit gehen möchte, denn die Höhe der Auszahlung richtet sich stets danach, welcher Elternteil sich gerade in Elternzeit befindet. Auch Alleinerziehende können einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeldezug geltend machen.
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit können bei der Berechnung von Elterngeld ebenfalls angegeben werden und fließen in die Berechung mit ein – allerdings natürlich nur, sofern sie im Jahr vor der Geburt auch ordnungsgemäß angezeigt und versteuert wurden. Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung des Staates und soll wegfallende Einkünfte im Rahmen der Kindererziehung ausgleichen. Dies gilt für Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung sowie jene aus Selbständigkeit. Bitte beachten Sie als Selbständige aber, wenn Sie Ihr Elterngeld berechnen, dass gegebenenfalls noch Krankenversicherungsbeiträge davon zu zahlen sind, sofern Sie freiwillig gesetzlich versichert sind.
Der Antrag auf Elterngeld kann sofort ab Geburt des Kindes gestellt werden, und der Anspruch darauf besteht auch exakt ab dem Geburtsdatum – Elterngeld wird also nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten des Kindes ausbezahlt! Sofern die Beantragung, die Berechnung von Elterngeld und die letztendliche Bewilligung etwas länger dauert, werden Ansprüche selbstverständlich rückwirkend ausbezahlt.
Grundsätzlich sind die Bundesländer für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung von Elterngeld zuständig. In der Regel ist der Antrag auf Elterngeld bei jedem Einwohnermeldeamt erhältlich oder steht im Internet zum Download zur Verfügung. Auch Krankenhäuser und Krankenkassen geben die Anträge aus. Nach dem Ausfüllen muss der Antrag an die jeweils auf dem Antrag vermerkte Elterngeld-Stelle eingesandt werden. Diese ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Viele Einwohnermeldeämter nehmen die Anträge jedoch auch entgegen und leiten sie dann entsprechend weiter.