Dienstwagenrechner: 1% Regelung für Dienstwagen
Geldwerter Vorteil online und kostenlos berechnen
Firmenwagenrechner: Geldwerter Vorteil
Arbeitnehmer müssen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf bestimmte Sachleistungen des Arbeitgebers zahlen. Diese Sachleistungen müssen also in Geld bewertet werden. Der ermittelte Wert einer Sachleitung wird als geldwerter Vorteil bezeichnet. Mit unserem Dienstwagenrechner berechnen Sie den geldwerten Vorteil, der durch die Nutzung eines Firmenfahrzeuges entsteht. Wenn Sie alle Eingabefelder ausfüllen, dann können Sie die Ergebnisse der möglichen Berechnungsmethoden direkt im Dienstwagenrechner vergleichen. Mit dem Dienstwagenrechner können Sie die Berechnung aber auch nach nur einer Methode durchführen.
Es gilt immer der Listenpreis, die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, am Tage der Erstzulassung! Sonderausstattungen und Umsatzsteuer müssen enthalten sein. Der ermittelte Betrag wird auf volle 100€ abgerundet! Gebrauchtwagenpreise und Rabatte dürfen nicht berücksichtigt werden!
Die Höhe der jährlichen Gesamtkosten erfahren Sie von der Buchhaltung Ihres Unternehmens. Die Gesamtkilometerleistung und die privat gefahrenen Kilometer müssen im Fahrtenbuch nachgewiesen sein!
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die private Nutzung eines Firmenfahrzeuges erlaubt, dann erhalten Sie einen geldwerten Vorteil. Es gibt allerdings Ausnahmen. Etwa, wenn der Arbeitgeber ein betriebswirtschaftliches Interesse daran hat, Ihnen die Nutzung des Fahrzeuges für die Heimfahrt zu gestatten, weil es für ihn billiger ist! Ausnahmen könnten sich auch aus der Art des Fahrzeuges oder Ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben.
Wenn Sie kein Fahrtenbuch führen wollen, dann können Sie den geldwerten Vorteil nach der 1% Regelung berechnen. Dies bedeutet, dass Sie monatlich 1% des ursprünglichen Listenpreises versteuern und sozialversicherungspflichtig verbeitragen müssen. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als zusätzlicher Sachwert. Für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte werden zusätzlich 0,03% des Listenpreises angesetzt. Die Nutzung eines teuren Fahrzeuges bedingt also einen hohen geldwerten Vorteil.
Natürlich bedeutet es mehr Aufwand, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen wollen. Finanziell kann sich dieser Aufwand für Sie aber durchaus lohnen. Um die Berechnung nach der Kostenmethode durchführen zu können, müssen Sie wissen, wie hoch die jährlichen Gesamtkosten sind. Der Arbeitgeber muss den Nachweis hierzu führen!
Das Führen eines Fahrtenbuches ist an bestimmte Mindestanforderungen gebunden. Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch muss lückenlos und über mindestens ein Jahr geführt werden. Bei Privatfahrten genügt der Hinweis, dass es sich um eine private Fahrt handelt. Bei dienstlichen Fahrten sollten Sie folgende Angaben machen: Datum, Kilometerstand, Fahrtziel und eventuelle Umwege, Zweck der Reise und Gesprächspartner.
In die Aufstellung der Gesamtkosten gehören Tankquittungen, Werkstattrechnungen, Rechnungen zu Versicherungsbeiträgen und ein Nachweis über die Verkehrssteuer. Regelmäßige Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber verringern den geldwerten Vorteil. Dazu gehören beispielsweise pauschal oder nach Kilometer berechnete Zuzahlungen. Das Betanken des Fahrzeuges für private Fahrten gilt aber nicht als Zuzahlung! Kürzen Sie also die Gesamtkosten um den Betrag der Zuzahlung, bevor Sie den Wert in den Dienstwagenrechner eingeben.
Sollte das Fahrtenbuch nicht ausreichend geführt werden, dann muss nachträglich die 1% Regelung zur Berechnung herangezogen werden. Das gleiche gilt, wenn kein Nachweis über die Gesamtkosten vorgelegt wird.
Andererseits ist ein Wechsel von der 1% Regelung zur Kostenmethode nicht innerhalb eines Kalenderjahres zulässig.