Schadensabwicklung bei einem Autounfall – was ist zu tun?

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Sie sind unverschuldet Autounfall, was tun?in einen Verkehrsunfall geraten und ihr Auto weist infolgedessen große Schäden auf? Dies ist keine Seltenheit, denn im Jahr 2014 gab es laut Statistischem Bundesamt ca. 2,4 Millionen polizeilich erfasste Unfälle. In einer solchen Situation sind die meisten Menschen zunächst geschockt und wissen oft nicht, was nun zu tun ist. Aus diesem Grund sollen nun die wichtigsten Schritte zur Schadensabwicklung bei einem Autounfall genauer aufgezeigt werden. So wissen Sie gleich, worauf es ankommt und welche Fehler Sie von Anfang an vermeiden sollten.

🚗 Ratgeber: Schadensabwicklung beim Autounfall

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Schritt-für-Schritt-Anleitung beim Unfall

  1. Die Unfallstelle absichern

    Um weitere Probleme für den Verkehr zu verhindern, ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern. Dies funktioniert entweder, indem die beteiligten Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernt werden oder durch das Aufstellen eines Warndreiecks (nötigen Abstand einhalten). Gerade wenn die Schäden am Fahrzeug sehr groß sind, ist es unter Umständen nicht mehr möglich, das Auto einfach wegzufahren.

  2. Die Polizei verständigen

    Bei einem Verkehrsunfall ist es stets sehr wichtig, die Polizei zu verständigen. Auf diese Weise wird der Fall öffentlich und der Unfallhergang genau aufgenommen. Hier ist es wichtig, eventuelle Zeugen zu benennen, die sich an der Unfallstelle aufgehalten haben.

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    Fotos von der Unfallstelle machen

    Es ist sehr wichtig, dass Sie bereits an der Unfallstelle Fotos von Ihrem Fahrzeug und den entstandenen Schäden machen. Auf diesem Weg können Sie dokumentieren, was durch den Unfall genau passiert ist und haben später ausreichend Beweise.

  4. Einen Kfz-Gutachter beauftragen

    Mit einem KFZ-Gutachter haben Sie die Möglichkeit, den Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv bewerten zu lassen. Dies ist wichtig, um später angemessen von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht entschädigt zu werden. Diese wiederum bietet häufig ein eigenes Schadensmanagement an, um die eigenen Kosten niedrig zu halten. Ein objektiver Gutachter ist hier in jedem Fall die bessere Wahl, da der nicht im Sinne der Versicherung handelt, sondern für Sie als Geschädigten arbeitet.

    Achtung:
    Bei kleinen Schäden unterhalb der Bagatellgrenze, muss die gegnerische Kfz-Haftpflicht die Kosten für den Gutachter nach einem Urteil des LG Coburg aus dem Jahr 2007 (Az.: 33 S 36/07) nicht übernehmen. Die Bagatellgrenze liegt laut dieser Entscheidung bei 700 Euro. Bei derart kleinen Beschädigungen reicht im Normalfall der Kostenvoranschlag einer entsprechenden Werkstatt.

  5. Das Gutachten der gegnerischen Kfz-Haftpflicht übermitteln

    Wenn der Kfz-Gutachter das Gutachten über das Ausmaß der Schäden an Ihrem Fahrzeug erstellt hat, muss dieses möglichst schnell zur gegnerischen Kfz-Versicherung. Auf diese Weise lässt sich unter Umständen die Schadensregulierung beschleunigen.

  6. Bei größeren Schäden einen Anwalt hinzuziehen

    Fallen die Schäden am Fahrzeug sehr groß aus, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Nach geltender Rechtslage muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Rechtsbeistand bezahlen. Dieser unterstützt Sie bei der Aufstellung der zahlreichen Schadenspositionen (neben den Reparaturkosten fallen auch Abschleppkosten, Meldekosten und eventuell Finanzierungskosten für ein neues Fahrzeug an) und der Durchsetzung Ihrer Forderungen, falls die Gegenseite die Zahlung verweigert.

  7. Vorsicht bei der Nutzung eines Mietwagens

    Für die Zeit der Schadensprüfung und Abwicklung haben Sie ab einem bestimmten Fahrbedarf (ab 20-25 km pro Tag) einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Kfz-Haftpflicht zu nutzen. Zahlreiche Autovermietungen bieten hier spezielle Unfallersatztarife an. Diese sind jedoch häufig etwas teurer und werden nicht in jedem Fall übernommen. So hat der BGH bereits festgelegt, dass ein Mietwagentarif, der deutlich über dem Durchschnitt liegt, nicht in der Höhe von der Kfz-Haftpflicht des Schädigers bezahlt werden muss. In Einzelfällen kann dies jedoch anders aussehen, denn nach Ansicht des BGH (AZ: VI ZR 27/07) kann ein erhöhter Unfallersatztarif aus Sicht des Mietwagenunternehmens durchaus gerechtfertigt sein, wenn bestimmte Risiken in Bezug auf die Schadensanteile des Geschädigten am Unfall bestehen. Grundsätzlich sollte aber festgehalten werden, dass ein Unfallgeschädigter im Rahmen der Schadensminderungspflicht dazu verpflichtet ist, einen möglichst günstigen Tarif zu wählen. Aus Sicherheitsgründen ist es deshalb sinnvoll, sich von der Autovermietung mehrere Tarife aufzeigen zu lassen und die günstigere Lösung zu wählen.

  8. Die Zahlung der gegnerischen Kfz-Haftpflicht muss nicht zwingend zur Reparatur verwendet werden

    Wenn Sie sich entschließen, Ihren defekten Wagen nicht mehr reparieren lassen zu wollen und lieber ein anderes Fahrzeug kaufen möchten, ist dies Ihr gutes Recht. Sie erhalten in diesem Fall zwar nur die Nettosumme der Reparaturkosten (ohne die MwSt.), können diese aber so verwenden, wie Sie wünschen. Die Zahlung der gegnerischen Kfz-Haftpflicht ist also nicht an die tatsächliche Reparatur Ihres Fahrzeugs gebunden.

  9. Keine Abfindungserklärung ohne rechtliche Beratung!

    Die Unfallhilfe NRW rät dringend davon ab, eine Abfindungserklärung der gegnerischen Kfz-Haftpflicht zu unterschreiben. Diese wird im Normalfall angeboten, wenn an Ihrer Gesundheit ebenfalls Beeinträchtigungen durch den Unfall entstanden sind. Auf diese Weise versuchen Versicherungen, die Kosten für die Regulierung zu senken und Ihre rechtlichen Mittel durch einen Anwalt und einen Gutachter zu beschränken.

Die Gesundheit kommt an erster Stelle

Die oben genannten Maßnahmen sind für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall sehr wichtig. Der allererste Schritt besteht aber natürlich immer in einem Gesundheitscheck. Ist jemand verletzt? Muss ein Krankenwagen gerufen werden? Ist erste Hilfe nötig? Erst nach diesen Aspekten beginnen tatsächlich die Aufnahme des Schadens und die weiteren Maßnahmen. Übrigens sollten Sie auch bei kleineren Blessuren einen Arzt aufsuchen und checken lassen, ob gesundheitlich wirklich alles in Ordnung ist. Unter Umständen stehen Ihnen nämlich auch Schmerzensgeld sowie Ersatzleistungen zu, wenn Sie beispielsweise durch gesundheitliche Unfallfolgen Ihre Kinder zeitweise nicht betreuen können.

Tipps zum Gesundheitscheck im Überblick:

  • Nach der Absicherung der Unfallstelle ist zuerst zu checken, ob jemand erste Hilfe benötigt.
  • Bei ernsthaften Verletzungen sofort einen Krankenwagen rufen.
  • Ein ärztlicher Check ist grundsätzlich sinnvoll, um innere Verletzungen auszuschließen.
  • Bei Verletzungen steht Ihnen als Geschädigten unter Umständen Schmerzensgeld und Schadenersatz zu.

Fazit

Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall ist für den Geschädigten trotz der heutigen Möglichkeiten nach wie vor mit vielen Fallstricken gespickt. Aus diesem Grund ist es wichtig, auf rechtlichen Beistand zu bauen. Somit können Sie verhindern, von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht übervorteilt zu werden oder rechtliche Fehler zu begehen, die nachher zu Zusatzkosten führen. Wenn Sie einige wichtige Punkte beachten und stets im Rahmen Ihrer Schadensminderungspflicht handeln, können Sie guten Mutes auf eine unkomplizierte und möglichst schnelle Regulierung Ihres Schadens blicken.
 
 
Bildquelle: © Thaut Images – Fotolia.com

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