Abfindung berechnen

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Abfindungsrechner – Steuern einer Abfindung berechnen

Wie viel Steuern werden von der Abfindung bei einer Kündigung abgezogen?
Hier können Sie online und kostenlos die Steuer berechnen.

Abfindung bei einer Kündigung, wie hoch sind die Steuern?

Abfindungsrechner - Abfindung bei KündigungIm Falle einer betriebsbedingten Kündigung hat der gekündigte Arbeitnehmer gemäß Kündigungsschutzgesetz Anspruch auf eine Abfindung. Voraussetzung für die Zahlung einer Abfindung ist der Verzicht des Gekündigten auf eine Feststellungsklage zum Erhalt seines Arbeitsplatzes. Die Höhe der Abfindung bemisst sich zum einen nach dem letzten Gehalt des Arbeitnehmers zum anderen nach der Anzahl der Jahre, die er bei dem kündigenden Arbeitgeber verbracht hat. Das Kündigungsschutzgesetz legt als Bemessungsgrundlage ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr fest. Grundsätzlich ist die Höhe der Abfindung auf zwölf Monatsverdienste gedeckelt, in Einzelfällen kann die Abfindungshöhe jedoch bis zu achtzehn Monatsverdienste betragen. Eine gezahlte Abfindung aufgrund des Arbeitsplatzverlustes ist in der Regel sozialversicherungsfrei, muss jedoch versteuert werden. Es erfordert einiges Know How um die Steuer auf eine Abfindung zu berechnen. Durch den Abfindungsrechner kann sie jedoch einfach per Klick ermittelt werden.

Abweichend von der Berechnung der Lohn-, und Kirchensteuer und des Solidaritätsbeitrags bei einem Monatsentgelt, die mittels des Lohnrechners durchgeführt werden kann, werden für die Steuerberechnung einer Abfindung die Jahresbezüge herangezogen. Man spricht von einer Zusammenballung von Einkünften, wenn Abfindung und laufende Gehaltszahlungen in einem Kalenderjahr gezahlt werden. Der Gesetzgeber schreibt hier eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung nach der sogenannten Fünftelregelung vor. Im Einzelnen werden folgende Steuerberechnungen durchgeführt: Zunächst wird die Steuer auf das zu versteuernde Bruttojahreseinkommen ohne Berücksichtigung der Abfindung ermittelt, dann auf das Bruttojahreseinkommen zuzüglich eines Fünftels der Bruttoabfindung. Der Differenzbetrag der beiden Steuerberechnungen entspricht einem Fünftel der auf die Abfindung entfallenden Steuer. Multipliziert mit fünf erhält man den Steuerbetrag auf die Abfindung. Der Nettobetrag der Abfindung ergibt sich aus der Differenz von Bruttobetrag und Steuer.

Diese komplexe Steuerberechnung übernimmt der Abfindungsrechner. Für die korrekte Berechnung der auf die Abfindung entfallenden Lohnsteuer sind die Bruttojahresbezüge in der entsprechenden Spalte des Abfindungsrechners einzutragen. Vorliegende persönliche Freibeträge vermindern die zu versteuernden Bruttojahresbezüge und sind vor Eintrag in den Abrechnungsrechner von den Bruttojahresbezügen abzuziehen. In der Spalte Außerordentliche Einkünfte ist der Abfindungsbetrag einzutragen. Sollten in dem Jahr, in dem die Abfindung gezahlt wird, Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise Mutterschafts- oder Krankengeld gezahlt worden sein, so ist in der vorgesehenen Spalte die Höhe dieser Nettozahlungen einzutragen. Nach einem Klick auf den Button „berechnen“ weist der Abfindungsrechner die auf jeden einzelnen Posten entfallende Steuer im Grund- und Splittingtarif aus. Der Grundtarif gilt für alle Alleinstehenden, getrennt lebenden Ehepartner und Ehepaare, die nicht zusammen veranlagt werden. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren findet die Splittingtabelle Anwendung, entsprechend ist der maßgebliche Steuerbetrag aus der Spalte „Splittingtarif“ zu entnehmen.
 
 
 
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