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Welche Steuerklasse?
Basierend auf einer
kontinuierlichen Steigerung der Lebenshaltungskosten wird der
Höhe des eigenen Einkommens ein besonders hohes Maß
an Aufmerksamkeit beigemessen. So nimmt beispielsweise die eigene
Steuerklasse einen wesentlichen Einfluss auf das eigene Einkommen.
Mittels des Steuerklassenrechners auf unserer Seite kann ermittelt
werden, welche Steuerklasse als geeignet angesehen werden kann. Im Rahmen der Berechnung müssen lediglich ein paar Angaben
getätigt werden.
Eine besonders wichtige Rolle spielt das jährlich erzielte Bruttoeinkommen. Gemessen an dem Bruttoeinkommen wird unter anderem die Höhe der Beiträge für die Sozialversicherung ermittelt. Neben dem Bruttoeinkommen spielt auch der Freibetrag eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Bei dem Freibetrag handelt es sich um eine Minderung der Steuerbemessungsgrundlage. So muss ein Geldbetrag
erst dann versteuert werden, wenn eine gewisse Grenze überschritten wird. Der Freibetrag kann der eigenen
Lohnsteuerkarte entnommen werden. Eventuelle Versorgungsbezüge
können ebenfalls im Rahmen der Berechnung
berücksichtigt werden. Als Versorgungsbezüge werden
sowohl die Pension als auch die Rente angesehen. Auch das Witwengeld
stellt einen Versorgungsbezug dar. Da auch die Art der
Krankenversicherung einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe
der zu zahlenden Steuer nimmt, können die Nutzer des
Steuerklassenrechners konkrete Angaben bezüglich der
Krankenversicherung tätigen. Sowohl eine gesetzliche
Krankenversicherung als auch eine private
Krankenversicherung stehen
als Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung. Sofern eine
private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, kann die Höhe
der zu zahlenden Beiträge angegeben werden. Gleichzeitig kann
angegeben auch der Anteil des Arbeitgebers an der privaten
Krankenversicherung angegeben werden. Im Anschluss an die
Tätigung aller Angaben erfolgt eine Berechnung der zu
erwartenden Steuerlast.
In der Bundesrepublik Deutschland werden mehrere Steuerklassen unterschieden. So beziehen sich die Regelungen der Steuerklasse 1 auf sämtliche Arbeitnehmer, welche sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden. Die Steuerklasse 2 ist für alle alleinerziehenden Arbeitnehmer vorgesehen. Die Steuerklasse 3 wird immer dann vergeben, wenn ein Arbeitnehmer verheiratet ist und der Ehepartner keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Sofern beide Ehepartner erwerbstätig sind, gelten die Regelungen der Steuerklasse 4. Die Wahl der Steuerklasse 4 empfiehlt sich jedoch nur dann, wenn beide Ehepartner über ein nahezu identisches Einkommen verfügen. Sollte jedoch einer der beiden Ehepartner über ein deutlich höheres Einkommen verfügen, empfiehlt sich die Beantragung der Steuerklasse 5. Die Steuerklasse 6 wird immer dann erteilt, wenn mehrere Beschäftigungsverhältnisse vorliegen.
Neben dem Steuerklassenrechner erweist sich auch der Lohnrechner auf unserer Seite als äußerst nützlich. Nach einer Eingabe von spezifischen Werten kann das zu erwartende Nettoeinkommen ermittelt werden.
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Höhe des eigenen Einkommens ein besonders hohes Maß
an Aufmerksamkeit beigemessen. So nimmt beispielsweise die eigene
Steuerklasse einen wesentlichen Einfluss auf das eigene Einkommen.
Mittels des Steuerklassenrechners auf unserer Seite kann ermittelt
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getätigt werden.Eine besonders wichtige Rolle spielt das jährlich erzielte Bruttoeinkommen. Gemessen an dem Bruttoeinkommen wird unter anderem die Höhe der Beiträge für die Sozialversicherung ermittelt. Neben dem Bruttoeinkommen spielt auch der Freibetrag eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Bei dem Freibetrag handelt es sich um eine Minderung der Steuerbemessungsgrundlage. So muss ein Geldbetrag

In der Bundesrepublik Deutschland werden mehrere Steuerklassen unterschieden. So beziehen sich die Regelungen der Steuerklasse 1 auf sämtliche Arbeitnehmer, welche sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden. Die Steuerklasse 2 ist für alle alleinerziehenden Arbeitnehmer vorgesehen. Die Steuerklasse 3 wird immer dann vergeben, wenn ein Arbeitnehmer verheiratet ist und der Ehepartner keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Sofern beide Ehepartner erwerbstätig sind, gelten die Regelungen der Steuerklasse 4. Die Wahl der Steuerklasse 4 empfiehlt sich jedoch nur dann, wenn beide Ehepartner über ein nahezu identisches Einkommen verfügen. Sollte jedoch einer der beiden Ehepartner über ein deutlich höheres Einkommen verfügen, empfiehlt sich die Beantragung der Steuerklasse 5. Die Steuerklasse 6 wird immer dann erteilt, wenn mehrere Beschäftigungsverhältnisse vorliegen.
Neben dem Steuerklassenrechner erweist sich auch der Lohnrechner auf unserer Seite als äußerst nützlich. Nach einer Eingabe von spezifischen Werten kann das zu erwartende Nettoeinkommen ermittelt werden.